UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

Wijsen Logistics - Mitglied der GOBO-Gruppe

ZOLLDOKUMENTE

ZÖGERN SIE NICHT

Bei einem internationalen Transport aus und in Länder außerhalb der EWG sind Formalitäten unvermeidlich. Es gibt nun einmal gesetzliche Anforderungen, die man beim Transport von Waren als Unternehmer erfüllen muss. Wir nehmen Ihnen diesen „Papierkram“ gerne ab. Dank unseres Wissens und unserer umfangreichen Erfahrungen geschieht dies reibungslos und ohne Verzögerungen. Möchten Sie mehr erfahren? Dann zögern nicht und informieren Sie sich bei uns.

  • Langjährige Erfahrung
  • Kein Papierkram
  • Reibungslose Zollabfertigung
URSPRUNGSERKLÄRUNG

Für Waren, die in einem EU-Land hergestellt wurden, sind keine Einfuhrzölle fällig. Voraussetzung ist allerdings, dass diesen eine „Ursprungserklärung“ des Auftraggebers beigefügt ist. Die Erklärung darf ausgefertigt werden, wenn der Wert der in einer Sendung enthaltenen Ursprungserzeugnisse 6.000 Euro nicht überschreitet. Bei einem Wert über 6.000 Euro ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 beizufügen, die bei der Industrie- und Handelskammer erhältlich ist.

Achtung: Die Unterschrift muss handschriftlich, vorzugsweise mit blauer Tinte geleistet werden. Kopien oder Firmenstempel werden nicht anerkannt.

MONDI MAASTRICHT

“Unsere Produkte finden ihren Weg zu unseren Kunden in Europa. Die Firma Wijsen ist ein ausgezeichneter, zuverlässiger Partner!”